EEG-Jahresbericht der Stadtwerke Waltrop

Elektrizitätsversorgungsunternehmen (EVU) – also natürliche oder juristische Personen, die Elektrizität an Letztverbraucher liefern – sind nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) verpflichtet, dem jeweils regelverantwortlichen Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB) unverzüglich die an Letztverbraucher gelieferte Energiemenge mitzuteilen und bis zum 31. Mai eines Jahres eine Endabrechnung für das Vorjahr vorzulegen. Zudem sind EVU verpflichtet, u.a. einen Bericht über die Ermittlung der von ihnen mitgeteilten Daten auf ihren Internetseiten zu veröffentlichen.

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